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Pol Kn Gemeinsame Pressemitteilung Der Staatsanwaltschaft Konstanz Und Des Polizeipraesidiums Konstanz

POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz -

Konstanz: 18-Jähriger wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu mehrjähriger Haft verurteilt

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz

Konstanz (ots) – Mit Urteil vom 26.01.2023 hat das Landgericht Konstanz einen 18-Jährigen wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Oktober 2022 in Konstanz eine junge Frau vergewaltigt zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau zunächst angesprochen und ihr angeboten hatte, sie nach Hause zu begleiten. Als die Frau dies ablehnte, packte der Angeklagte sie am Arm und zog sie in ein Gebüsch. Dort vergewaltigte er sie mehrfach.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Vergewaltigung besonders schwer war, da der Angeklagte die Frau mit einem Messer bedroht und ihr erhebliche Schmerzen zugefügt hatte. Zudem hatte er die Tat gemeinschaftlich mit einem 17-Jährigen begangen, der bereits in einem gesonderten Verfahren zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden war.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Staatsanwaltschaft Konstanz

Pressestelle

Justizrat Michael Hassel

Tel.: 07531 995-1010

E-Mail: pressestelle@sta-kn.justiz-bw.de

Polizeipräsidium Konstanz

Pressestelle

Polizeioberkommissar Stefan Keilbach

Tel.: 07531 995-1017

E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de


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